Die sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts beurteilt Beschwerden und Klagen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts sowie Beschwerden betreffend die individuelle Sozialhilfe in deutscher Sprache.
Zum Sozialversicherungsrecht zählen Verfahren betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung sowie Familienzulagen.
Die Abteilung setzt sich zusammen aus zehn Verwaltungsrichterinnen und -richtern, 16 Gerichtsschreiberinnen und -schreibern sowie den Mitarbeiterinnen des Abteilungssekretariats.