Die sozialversicherungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts beurteilt Beschwerden und Klagen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts in deutscher Sprache.
Dazu gehören Verfahren betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung sowie Familienzulagen.
Die Abteilung setzt sich zusammen aus zehn Verwaltungsrichterinnen und -richtern, 19 Gerichtsschreiberinnen und -schreibern sowie den Mitarbeiterinnen des Abteilungssekretariats.