Das Verwaltungsgericht beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten grundsätzlich als zweite Instanz und ist in diesem Bereich oberste kantonale richterliche Behörde.
Das Verwaltungsgericht setzt sich aus drei Abteilungen zusammen, der verwaltungsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen und der Abteilung für französischsprachige Geschäfte. Es amtet zudem als Aufsichtsbehörde der Steuerrekurskommission, der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, der Enteignungsschätzungs- und der Bodenverbesserungskommission. Die administrative Leitung des Verwaltungsgerichts obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten, dem Plenum und der Geschäftsleitung. Das Generalsekretariat unterstützt die geschäftsleitenden Organe bei ihrer Aufgabenerfüllung.
- Verwaltungsrechtliche AbteilungBeurteilt Beschwerden und Klagen aus dem Gebiet des Verwaltungsrechts in deutscher Sprache
- Sozialversicherungsrechtliche AbteilungBeurteilt Beschwerden und Klagen aus dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts sowie Beschwerden betreffend die individuelle Sozialhilfe in deutscher Sprache
- Abteilung für französischsprachige GeschäfteBeurteilt Beschwerden und Klagen aus dem Gebiet des Verwaltungsrechts und des Sozialversicherungsrechts in französischer Sprache
- Gerichtsleitung und GeneralsekretariatAdministrative Leitung des Verwaltungsgerichts