Die Behörden der Verwaltungsgerichtsbarkeit erteilen grundsätzlich keine Rechtsauskünfte.
Das Verwaltungsgericht, die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, die Steuerrekurskommission, die Enteignungsschätzungskommission und die Bodenverbesserungskommission erteilen grundsätzlich keine Rechtsauskünfte. Sie bieten insbesondere keine allgemeine Rechtsberatung.
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass der Bernische Anwaltsverband in diversen Ortschaften Rechtsauskunftsstellen für die Öffentlichkeit führt.
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