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Rechtskraft bescheinigen lassen

Auf Gesuch hin stellen das Verwaltungsgericht, die Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern und die Steuerrekurskommission eine Rechtskraftbescheinigung über ihre Entscheide aus. Damit bestätigen sie, dass diese rechtskräftig und damit grundsätzlich verbindlich sind.

Für die Bestellung einer Rechtskraftbescheinigung müssen Sie so vorgehen:

Schritt
1

Reichen Sie bei der Behörde, die den Entscheid gefällt hat, ein schriftliches Gesuch um Rechtskraftbescheinigung ein. 

Legen Sie dem Gesuch eine Kopie des Verwaltungsgerichtsurteils beziehungsweise des Entscheids der Rekurskommission bei, dessen Rechtskraft bescheinigt werden soll.

Schritt
2

Das Verwaltungsgericht beziehungsweise die Rekurskommission klärt die Rechtskraft des betreffenden Entscheids ab.

Für eine Rechtskraftbescheinigung werden Gebühren bis CHF 20.00 erhoben.

Schritt
3

Die schriftliche Rechtskraftbescheinigung erhalten Sie per Post. Die Rechnung für die Gebühren folgt separat.

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