Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Wer kann einen Entscheid anfechten?

Eine Beschwerde bzw. einen Rekurs einzureichen setzt stets ein Rechtsschutzinteresse voraus. Wer dazu berechtigt ist, einen Entscheid beim Verwaltungsgericht, der Steuerrekurskommission oder der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern anzufechten, erfahren Sie hier.

Zur Beschwerde oder zum Rekurs berechtigt ist, wer von einem Entscheid nachteilig betroffen ist und daher ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Entscheids hat. Am Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie den Rekurskommissionen kann nur teilnehmen, wer sich auch am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt hat (oder hierzu keine Möglichkeit erhalten hat).

Teilweise gelten abweichende Anforderungen; so etwa in Stimmrechtssachen und bei der Anfechtung von kommunalen Beschlüssen und Erlassen (Gemeindeordnung, kommunale Verordnungen, Reglemente etc.).

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