Logo Kanton Bern / Canton de BerneVerwaltungsgerichtsbarkeit

Wie müssen Sie einen Entscheid anfechten?

Sie wollen beim Verwaltungsgericht, der Steuerrekurskommission oder der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern Beschwerde bzw. Rekurs einlegen? Hier erfahren Sie, was es dabei zu beachten gilt.

Schriftlichkeit

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sowie den Rekurskommissionen wird grundsätzlich schriftlich geführt. Die Beschwerde bzw. der Rekurs muss gut lesbar und mit Originalunterschrift versehen sein. Eingaben per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig und bewirken namentlich nicht die Einhaltung der Rechtsmittelfrist.

Sprache

Beschwerden und Rekurse können in einer der beiden Amtssprachen des Kantons Bern, d.h. in deutscher oder französischer Sprache, verfasst werden. Es besteht diesbezüglich für die Parteien Wahlfreiheit, selbst wenn das vorangehende Verfahren in der anderen Amtssprache geführt worden ist. In verwaltungsrechtlichen Verfahren vor Verwaltungsgericht ist jedoch zu beachten, dass die Verfahrenssprache je nach betroffenem Verwaltungskreis von der (gewählten) Sprache der Beschwerde abweichen kann.

Fremdsprachige Beweisurkunden sind auf Verlangen des Gerichts oder der Rekurskommission in eine der beiden Amtssprachen zu übersetzen.

Antrag und Begründung

Beschwerden und Rekurse müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Mit dem Antrag umschreiben Sie, wie bzw. in welchen Punkten der angefochtene Entscheid durch das Verwaltungsgericht bzw. die Rekurskommission geändert werden soll. In der Begründung ist auszuführen, inwiefern der angefochtene Entscheid unrichtig ist. Legen Sie dar, weshalb das Gericht oder die Rekurskommission ihn ändern oder aufheben soll. Wird auf den angefochtenen Entscheid kein Bezug genommen, ist die Begründung ungenügend.

Beilagen

Diese Unterlagen benötigen Sie:

  • die Beschwerde- bzw. Rekursschrift in mehreren Exemplaren (siehe Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids)
  • eine Kopie des angefochtenen Entscheids (vollständig und gut lesbar)
  • die Beweismittel (genau bezeichnen, wenn möglich beilegen)
  • eine Vollmacht bei Vertretung
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