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Stundung und Erlass

Sind Sie aus finanziellen Gründen nicht sofort oder überhaupt nicht in der Lage, Ihnen auferlegte Verfahrenskosten zu bezahlen, können Sie um Stundung oder Erlass der Kosten ersuchen.

Das Gesuch müssen Sie schriftlich bei derjenigen Stelle einreichen, welche Ihnen die Verfahrenskosten auferlegt hat. Die jeweiligen Adressen finden Sie in den Kontaktboxen auf dieser Seite.

Legen Sie Ihrem Gesuch geeignete Beweismittel zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bei (z.B. Kontoauszüge, Lohnausweise, Sozialhilfebudget, Steuererklärung, Krankenkassen-Police, Mietvertrag usw.).

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